Elektronische Rechnung, GoBD, Dokumentenarchivierung und neue Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen – was geht mich das an?

01. Nov 2023

Elektronische Rechnungen: Neue Pflichten und Übergangsregelungen

Die elektronische Rechnung wird Pflicht. Noch steht nicht fest, ob zum 01.01.2025 und mit welchen zu definierenden Übergangsregelungen.

Aber gewiss ist, dass der Anteil der elektronischen Rechnungen, die im B2B-Bereich verschickt werden, vor diesem Hintergrund rasant zunehmen wird.

Was heute bereits Pflicht ist: Rechnungen MÜSSEN in dem Format gespeichert werden, in dem sie eingegangen sind. Das heißt, E-Rechnungen müssen digital archiviert werden, nur so sind sie GoBD-konform.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Buchhaltung werden auch die Mitwirkungspflichten beim Datenzugriff verschärft (Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie und es muss ein VOLLSTÄNDIGER Datenzugriff gewährt werden. Neue Bußgeldtatbestände werden eingeführt, die die nicht vollständige Gewährung des Datenzugriffs sanktionieren werden.

Die Docuvita DMS sorgt dafür, dass hier immer der aktuelle Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung abgebildet werden kann und steht hierfür auch im engen Austausch mit den die Gesetzgebung begleitenden Experten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie konkretere Auskünfte wünschen.

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